Wir sind für Sie da!

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Berufskraftfahrer/innen

»Module« nach §5 BKrFQG i.V. mit §4 BKrFQV für den Fahrerqualifizierungsnachweis (früher: Eintrag »95« in den Führerschein)

Die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem BKrFQG wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Berufskraftfahrerqualifikations-Module bezeichnet. Warum aber sprechen überhaupt alle von 5 Modulen?

 

Wortlaut des § 4 BKrFQV:

 

(1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu
vertiefen und aufzufrischen. Aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein (...)


(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten [Zeiteinheiten] von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten
erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden (...)


(3) (...) Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.

 

Die führenden Verlage für Aus- und Weiterbildungsmedien haben nun die Kenntnisbereiche eigenständig in 5 Module zusammengefasst. Somit hat sich bei den Teilnehmern und den meisten Ausbildungsstätten der Sprachgebrauch auf diese
5 Module (Berufskraftfahrerqualifikations-Module) gefestigt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.

Ansprechpartnerin: Tanja Klüber
Otto-Hahn-Straße 3a | 22946 Trittau
Tel.: (04154) 709 759

Schulungsräumlichkeiten

Der Unterricht findet in unseren Schulungsräumen statt.

Unsere Unterrichtsgruppen bestehen aus bis zu max. 25 Teilnehmerinnen / Teilnehmern.

Die Fortbildungsmaßnahmen sind auch bei Ihnen vor Ort möglich. Hierzu muss ein Schulungsraum in Ihrem Unternehmen zugelassen sein. Die Teilnehmergruppe sollte dann aus 10 bis 25 Teilnehmerinnen/Teilnehmern bestehen.


Konditionen

Bitte erfragen Sie in Sonderfällen die Preise für Ihre Fortbildungen telefonisch oder per Mail bei uns.

Sie bekommen dann ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis Ihrer konkreten Anfrage.
Weitere Informationen und Terminabsprachen bitte unter Telefon: (04154) 709 759 oder schicken Sie uns Ihre Anfrage einfach per Mail: mail@logistikschule-trittau.de

Hinweis: Alle Schulungen können auch mit Bildungsgutschein über Jobcenter und Agentur für Arbeit abgerechnet werden

Inhalte der Module:

Modul 1 ECO-Fahren

  • Wirtschaftliches Fahren
  • Tipps und Tricks

Modul 2 Sozialvorschriften

  • für den Güterverkehr
  • Kontrollgeräte

Modul 3 Sicherheit im Fokus

  • Risiken erkennen und vermeiden
  • Bewusstsein schärfen
  • Sicherheitssysteme
  • Sicherheitstechnik

Modul 4 Der Kunde im Mittelpunkt

  • Ein ganz normaler Arbeitstag
  • Marktumfeld
  • Das Bild des Unternehmens
  • Kunden Zufriedenheit/ Mitarbeiter-Zufriedenheit
  • Kommunikation
  • Schleusung und Kriminalität
  • Ihre Gesundheit ist wichtig (Körperlich und Geistig)

Modul 5 Ladungssicherung optimieren

  • Rechtliche Grundlagen/ Verantwortlichkeiten
  • Physikalische Grundlagen
  • Kräfte gegen Kräfte
  • Lastverteilung
  • Arten von Ladegütern
  • Sicherungsarten
  • Zurrmittel und Hilfsmittel
  • Überprüfung der Zurrmittel
  • Be- und Entladen
  • Weitere Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Kraftfahrer - Klasse CE / DE

Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKRFQG) 35h innerhalb von 5 Jahren

Zusatzqualifikationen

Gabelstaplerausbildung, Ladungssicherungsseminare, Teleskoplader-Ausbildung

Das müssen Bus- und Lkw-Fahrer wissen:

Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen oder gewerblichen Personenverkehr auf Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E/C/CE/ D1/D1E/D/DE erwerben wollen, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zunächst eine Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.

 

Für alle Kraftfahrer im Güter- oder Werkverkehr gilt eine Weiterbildungsverpflichtung!

Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen und umfasst mindestens 35 Zeitstunden. Eine Aufteilung in fünf Blöcke zu je 7 Stunden ist möglich und erlaubt somit eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre. Außerdem ist es möglich, die Stunden innerhalb von 4 zusammenhängenden Tagen zu absolvieren.

Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufnehmen. In diesem werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen.

Hinweis: Alle Schulungen können auch mit Bildungsgutschein über Jobcenter und Agentur für Arbeit abgerechnet werden