Wir sind für Sie da!

Mo-Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

Fortbildungen

Für Führungskräfte, Disponenten und Mitarbeiter/-innen

Ladungssicherung, Sozialvorschriften und allgemeine Sicherheitsvorschriften für alle am Transport beteiligten Personen

 

Die FORTBILDUNGEN für Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen passen wir in Absprache mit Ihnen maßgeschneidert für Sie an.

 

Ladungssicherung

(z.B. für Verladende, Auftraggebende & Lagermitarbeiter/-innen)

  • Rechtliche Grundlagen / Verantwortlichkeiten
  • Physikalische Grundlagen
  • Kräfte gegen Kräfte
  • Lastverteilung
  • Arten von Ladegütern
  • Sicherungsarten
  • Zurrmittel und Hilfsmittel
  • Überprüfung der Zurrmittel
  • Be- und Entladen
  • Weitere Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Sozialvorschriften

(z.B. für Arbeitgeber/-innen und Disponenten)

  • Lenk- und Ruhezeiten für den gewerblichen Güterverkehr
  • Lenk- und Ruhezeiten für den Kraftomnibusverkehr
  • Kontrollgeräte

Sicherheitsunterweisungen

(z.B. für Staplerfahrer/-innen und andere Mitarbeitende)

 


Schulungstermine

Montag bis Freitag nach Absprache (auch am Wochenende bzw. abends).

Schulungsräumlichkeiten
Der Unterricht findet in unseren Schulungsräumen statt. Unsere Unterrichtsgruppen bestehen aus bis zu max. 25 Teilnehmerinnen / Teilnehmern.

 

Die Fortbildungsmaßnahmen sind auch bei Ihnen vor Ort möglich. Hierzu muss ein Schulungsraum in Ihrem Unternehmen zugelassen sein.
Die Teilnehmergruppe sollte dann aus 10 bis 25 Teilnehmerinnen / Teilnehmern bestehen.
Konditionen Bitte erfragen Sie die Preise für Ihre Fortbildungen telefonisch oder per Mail bei uns. Sie bekommen dann ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis Ihrer konkreten Anfrage.


Nähere Informationen und Terminabsprachen bitte unter Telefon: (04154) 709 759 oder schicken Sie uns Ihre Anfrage gerne auch per Mail:
mail@logistikschule-trittau.de

SICHERHEITSUNTERWEISUNG FÜR FLURFÖRDERZEUGe

auf Anfrage 

Grundlehrgang zur Ladungssicherung 

nach VDI Richtlinie 2700 FF

auf Anfrage

 

Unsere Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte sind an der Praxis ausgerichtet und bestehen neben der Theorie auch aus praktischen Teilen. Unser Schulungsraum ist für den theoretischen Unterricht mit folgenden Hilfsmitteln ausgestattet:

  • Flipchart
  • Interaktive e-Screens
  • Beamer
  • Staplermodelle
  • Palettenmodelle
  • Antirutschmatten
  • Lehrgangsordner

Für den praktischen Unterricht kommen u.a. folgende Hilfsmittel zum Einsatz:

  • Verschiedene Modelle
  • PSA (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Warnweste)
  • Frontstapler
  • Schubmaststapler
  • Europaletten
  • Tonnen
  • Hochregale
  • Verkehrskegel
  • Absperrband/Ketten
  • Ladungssicherungsmaterial
  • Transporter/LKW

Kostenübernahme / Förderungen

Bildungsgutschein

Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützen.

Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch gemeinsam besprechen. Wir sind als ausgewählter Bildungsträger für die berufliche Weiterbildung von einer fachkundigen Stelle zugelassen und zertifiziert (AZAV).

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten zu 100 % übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

 

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, 

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

 

Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.

 

Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung (WBG)

Was ist eigentlich Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich - auf eigene Kosten - in anerkannten Veranstaltungen weiterzubilden. Dies ist für Schleswig-Holstein im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz festgelegt.

 

Wer erhält Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besitzen alle Arbeitnehmer/-innen in Schleswig-Holstein, also Arbeiter/-innen, Angestellte und Auszubildende. Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer/-innen im öffentlichen Dienst einschließlich der Bundesbediensteten, die in Schleswig-Holstein tätig sind. Für Beamte gilt das Freistellungsgesetz nicht. Für sie gibt es entsprechende Vorschriften in der Sonderurlaubsverordnung.

 

Wieviel Bildungsurlaub gibt es?

Der Anspruch der Arbeitnehmer/-innen auf Bildungsurlaub umfasst fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Ein nicht ausgeschöpfter Freistellungsanspruch kann in das nächste Jahr übertragen werden, wenn ein 14-tägiger, sog. "verblockter" Bildungsurlaub besucht werden soll.
Bei Arbeitnehmer/-innen, die regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen wöchentlich arbeiten, ändert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch kann erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

 

Wie wird Bildungsurlaub beantragt?

Mindestens sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs ist der Arbeitgeber vom geplanten Bildungsurlaub zu unterrichten. Die Logistikschule Trittau stellt dazu eine Anmeldebescheinigung aus, die belegt, dass es sich um eine anerkannte Veranstaltung handelt.
Aus betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber einmalig eine Verschiebung des Bildungsurlaubs ins nächste Jahr verlangen. Der Freistellungsanspruch wird dann ins folgende Jahr übertragen.

 

Gibt es Zuschüsse oder Fördermöglichkeiten?

Es gibt Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub nach WBG. Weiterbildung ist ein wesentlicher Faktor dabei, die eigene berufliche Zukunft erfolgreich zu gestalten, ganz gleich, ob Sie aufsteigen oder in Ihrem aktuellen Job auf dem Laufenden bleiben möchten. Dafür gibt es Förderungen der EU, des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein. Unter diesem Link https://www.ib-sh.de/ erfahren Sie mehr dazu.

Erste Hilfe Ausbildung

Diese Erste Hilfe Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten eignet sich z.B. für den Führerschein, Studium, Ausbildung, Trainerlizenzen oder für betriebliche Ersthelfer.

Termine auf Anfrage - Preis 55€