Wir sind für Sie da!

Mo-Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

Fortbildungen

Für Führungskräfte, Disponenten und Mitarbeiter/-innen

Ladungssicherung, Sozialvorschriften und allgemeine Sicherheitsvorschriften für alle am Transport beteiligten Personen

Die FORTBILDUNGEN für Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen passen wir in Absprache mit Ihnen maßgeschneidert für Sie an.

 

Ladungssicherung

(z.B. für Verladende, Auftraggebende & Lagermitarbeiter/-innen)

  • Rechtliche Grundlagen / Verantwortlichkeiten
  • Physikalische Grundlagen
  • Kräfte gegen Kräfte
  • Lastverteilung
  • Arten von Ladegütern
  • Sicherungsarten
  • Zurrmittel und Hilfsmittel
  • Überprüfung der Zurrmittel
  • Be- und Entladen
  • Weitere Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Sozialvorschriften

(z.B. für Arbeitgeber/-innen und Disponenten)

  • Lenk- und Ruhezeiten für den gewerblichen Güterverkehr
  • Lenk- und Ruhezeiten für den Kraftomnibusverkehr
  • Kontrollgeräte

Sicherheitsunterweisungen

(z.B. für Staplerfahrer/-innen und andere Mitarbeitende)

 


Schulungstermine

Montag bis Freitag nach Absprache (auch am Wochenende bzw. abends).

Schulungsräumlichkeiten
Der Unterricht findet in unseren Schulungsräumen statt. Unsere Unterrichtsgruppen bestehen aus bis zu max. 25 Teilnehmerinnen / Teilnehmern.

 

Die Fortbildungsmaßnahmen sind auch bei Ihnen vor Ort möglich. Hierzu muss ein Schulungsraum in Ihrem Unternehmen zugelassen sein.
Die Teilnehmergruppe sollte dann aus 10 bis 25 Teilnehmerinnen / Teilnehmern bestehen.
Konditionen Bitte erfragen Sie die Preise für Ihre Fortbildungen telefonisch oder per Mail bei uns. Sie bekommen dann ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis Ihrer konkreten Anfrage.


Nähere Informationen und Terminabsprachen bitte unter Telefon: (04154) 709 759 oder schicken Sie uns Ihre Anfrage gerne auch per Mail:
mail@logistikschule-trittau.de

SICHERHEITSUNTERWEISUNG FÜR FLURFÖRDERZEUGe

auf Anfrage 

Grundlehrgang zur Ladungssicherung 

nach VDI Richtlinie 2700 FF

auf Anfrage

 

Unsere Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte sind an der Praxis ausgerichtet und bestehen neben der Theorie auch aus praktischen Teilen. Unser Schulungsraum ist für den theoretischen Unterricht mit folgenden Hilfsmitteln ausgestattet:

  • Flipchart
  • Interaktive e-Screens
  • Beamer
  • Staplermodelle
  • Palettenmodelle
  • Antirutschmatten
  • Lehrgangsordner

Für den praktischen Unterricht kommen u.a. folgende Hilfsmittel zum Einsatz:

  • Verschiedene Modelle
  • PSA (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Warnweste)
  • Frontstapler
  • Schubmaststapler
  • Europaletten
  • Tonnen
  • Hochregale
  • Verkehrskegel
  • Absperrband/Ketten
  • Ladungssicherungsmaterial
  • Transporter/LKW

Ausbildung / Weiterbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Sicherheit im Unternehmen gemeinsam gestalten

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Beschäftigten und den Vorgesetzten bzw. der Unternehmensleitung.

Durch ihre unmittelbare Nähe zu den Kolleginnen und Kollegen sowie zu den täglichen Arbeitsabläufen können sie Gefährdungen, unsichere Situationen und Verbesserungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen und ansprechen.

Sicherheitsbeauftragte übernehmen dabei keine Führungsfunktion und haben keine Weisungsbefugnis. Sie ersetzen weder die verantwortlichen Führungskräfte noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vielmehr unterstützen sie auf kollegialer Ebene und tragen dazu bei, das Bewusstsein für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten im Unternehmen zu stärken.

 

Ziel der Ausbildung / Weiterbildung

Unsere Ausbildung / Weiterbildung vermittelt praxisnah die Kenntnisse, die Sicherheitsbeauftragte für ihre Aufgabe im betrieblichen Alltag benötigen.

Die Teilnehmenden lernen, mögliche Gefährdungen und unsichere Situationen zu erkennen, Kolleginnen und Kollegen angemessen darauf anzusprechen und sicherheitsrelevante Beobachtungen an die zuständigen Vorgesetzten weiterzugeben.

Dabei wird insbesondere vermittelt, welche Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter hat, welche Möglichkeiten er besitzt und wo die Grenzen seiner Funktion liegen.

 

Inhalte der Ausbildung / Weiterbildung sind unter anderem:

  • Aufgaben, Rolle und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
  • Sicherheitsbeauftragte als Bindeglied zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten
  • Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Erkennen von Gefährdungen und unsicheren Situationen
  • Beobachtung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Unfallverhütung und sicherheitsgerechtes Verhalten
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Erkennen und Ansprechen von unsicherem Verhalten
  • Umgang mit festgestellten Mängeln
  • Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle
  • Kommunikation mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten
  • Zusammenarbeit mit Führungskräften und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Vorbildfunktion des Sicherheitsbeauftragten
  • praktische Beispiele aus dem betrieblichen Alltag

Die Ausbildung richtet sich an Beschäftigte, die künftig die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Die Weiterbildung eignet sich auch für bereits tätige Sicherheitsbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen, vertiefen oder aktualisieren möchten.

Nach Abschluss der Ausbildung / Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.

Die Schulung kann nach Absprache auch als Inhouse-Schulung im Unternehmen durchgeführt und an die betrieblichen Gegebenheiten und vorhandenen Gefährdungen angepasst werden.

Kostenübernahme / Förderungen

Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung (WBG)

Was ist eigentlich Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bedeutet bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich - auf eigene Kosten - in anerkannten Veranstaltungen weiterzubilden. Dies ist für Schleswig-Holstein im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz festgelegt.

 

Wer erhält Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besitzen alle Arbeitnehmer/-innen in Schleswig-Holstein, also Arbeiter/-innen, Angestellte und Auszubildende. Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer/-innen im öffentlichen Dienst einschließlich der Bundesbediensteten, die in Schleswig-Holstein tätig sind. Für Beamte gilt das Freistellungsgesetz nicht. Für sie gibt es entsprechende Vorschriften in der Sonderurlaubsverordnung.

 

Wieviel Bildungsurlaub gibt es?

Der Anspruch der Arbeitnehmer/-innen auf Bildungsurlaub umfasst fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Ein nicht ausgeschöpfter Freistellungsanspruch kann in das nächste Jahr übertragen werden, wenn ein 14-tägiger, sog. "verblockter" Bildungsurlaub besucht werden soll.
Bei Arbeitnehmer/-innen, die regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen wöchentlich arbeiten, ändert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch kann erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

 

Wie wird Bildungsurlaub beantragt?

Mindestens sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs ist der Arbeitgeber vom geplanten Bildungsurlaub zu unterrichten. Die Logistikschule Trittau stellt dazu eine Anmeldebescheinigung aus, die belegt, dass es sich um eine anerkannte Veranstaltung handelt.
Aus betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber einmalig eine Verschiebung des Bildungsurlaubs ins nächste Jahr verlangen. Der Freistellungsanspruch wird dann ins folgende Jahr übertragen.

 

Gibt es Zuschüsse oder Fördermöglichkeiten?

Es gibt Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub nach WBG. Weiterbildung ist ein wesentlicher Faktor dabei, die eigene berufliche Zukunft erfolgreich zu gestalten, ganz gleich, ob Sie aufsteigen oder in Ihrem aktuellen Job auf dem Laufenden bleiben möchten. Dafür gibt es Förderungen der EU, des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein. Unter diesem Link https://www.ib-sh.de/ erfahren Sie mehr dazu.